AGB´s - RB Promotion Website 27.02.2022

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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RB Promotion GbR
 
 
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen RB Promotion GbR und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht RB Promotion GbR hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
 
§ 1 Vertragsabschluss
 
 
   Verträge zwischen RB Promotion GbR und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch RB Promotion GbR zustande. Angebote sind freibleibend.
 
   Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung RB Promotion GbR und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
 
   Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
 
   Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
 
   RB Promotion GbR verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
 
 
§ 2 Preise
 
 
   Alle Preise von RB Promotion sind   Bruttopreise, sie enthalten den Anteil des derzeit gültigen   Mehrwertsteuersatzes von 19%.
 
   Für den Auftraggeber bleibt der Erstkontakt ohne Kosten. Dazu zählen allgemeine Angebote und Grobkonzepte.
 
   Erstellt die RB Promotion GbR noch vor Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers Detailkonzepte,
 
   umfangreiche Angebote und Präsentationen werden diese nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
 
   Dies gilt auch für Mehraufwendungen in Form von wiederholten Entwurfsarbeiten und zeitaufwendigen
 
   Korrekturen bereits erstellter Angebote bzw. Konzepte.
 
   Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der
 
   RB Promotion GbR. Die RB Promotion GbR ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem  Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person   vorzulegen.
 
   Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder  aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von RB Promotion GbR sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der RB Promotion GbR in Rechnung gestellt.
 
 
§ 3 Zahlung
 
 
Die RB Promotion GbR ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die RB Promotion GbR berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
 
 
   100 % der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag per Rechnung.
 
   Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
 
 
Es gilt Folgendes: Können die Künstler infolge Krankheit oder wegen einer anderen unvorhergesehenen Verpflichtung oder wegen höherer Gewalt dem Vertrag nicht nachkommen, wird ein gleichwertiger Ersatzkünstler angeboten. Lehnt der Veranstalter den Ersatzkünstler ab, gilt der Vertrag als nichtig. Fällt die Veranstaltung aus, so teilt der Veranstalter dies der Agentur RB Promotion GbR umgehend mit. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Veranstalter (VP2) eine Entschädigung in Höhe von 100% der vereinbarten Gage (abzüglich der nicht entstandenen Kosten, z.B. Fahrtkosten) an VP1.
 
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 
 
Die von der RB Promotion GbR zur Durchführung benötigten Informationen und eventuelle Unterlagen werden durch den Auftraggeber möglichst vollständig und rechtzeitig erteilt. Anweisungen des Auftraggebers sind zeitnah so mitzuteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
 
Der Auftraggeber benennt der RB Promotion GbR einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die gewünschten Veranstaltungsabläufe und –inhalte. Dieser ist für Rückfragen oder Abstimmungserfordernissen der Eventmanager des Auftragnehmers auch während der Veranstaltung kurzfristig erreichbar. Die RB Promotion GbR wird für Leistungsstörungen, die aufgrund nicht rechtzeitiger Absprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers beruhen, von ihrer Haftung befreit.
 
 
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrecht
 
 
RB Promotion GbR ist berechtigt auf allen, von ihr organisierten Veranstaltungen Fotos zu machen. An diesen Fotos stehen der RB Promotion GbR das ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht zu. Die RB Promotion GbR ist deshalb insbesondere auch berechtigt, Veranstaltungsfotos zu eigenen Werbezwecken – unabhängig vom konkreten Verbreitungsmedium – zu verwenden.
 
Die Regelung in Ziffer 1. betrifft nicht etwaige Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen. Bzgl. der Einwilligung von eventuell abgebildeten Personen sind Sondervereinbarungen zu treffen, sofern die Regelung des § 23 KUrhG nicht greift.
 
Von der RB Promotion GbR erstellte Entwürfe / Konzepte unterliegen der Geheimhaltung und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens des Auftragnehmers nicht selbst oder unter der Inanspruchnahme anderer Anbieter genutzt (umgesetzt) bzw. an Dritte weitergegeben werden. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt die RB Promotion GbR eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR zu verlangen, insgesamt jedoch höchstens 10 % des maßgeblichen Auftragswertes gemäß dem jeweiligen Konzept. Die Strafe wird fällig für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Parteien verzichten auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
 
 
§ 6 Rücktritt
 
 
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die RB Promotion GbR zu leisten:
 
a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch RB Promotion GbR bleibt vorbehalten.
 
   b. Die Planung/Organisation, bereits gebuchte Künstler sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
 
   c. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
 
   - bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
 
   - bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
 
   - bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
 
   - bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
 
   - bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60%
 
   - oder bei Nichtantritt 100%.
 
   Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die RB Promotion GbR ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
 
   Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der RB Promotion GbR.
 
   Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der RB Promotion GbR im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
 
   Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
 
   Für jeden Fall des Rücktritts der RB Promotion GbR wird die Haftung der RB Promotion GbR gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
 
   Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der RB Promotion GbR zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
 
 
§ 7 Kündigung
 
 
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die RB Promotion GbR als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die RB Promotion GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
 
§ 8 Haftung
 
 
   Die Haftung der RB Promotion GbR gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die RB Promotion GbR herbeigeführt wurde.
 
   Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der RB Promotion GbR und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der RB Promotion GbR grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
 
   Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
 
   Bei einem Leistungsangebot der RB Promotion GbR mit erhöhtem Risiko kann die RB Promotion GbR die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die RB Promotion GbR verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der RB Promotion GbR als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
 
   Soweit die RB Promotion GbR im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die RB Promotion GbR von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der RB Promotion GbR gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
 
   RB Promotion GbR übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber RB Promotion GbR von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der RB Promotion GbR gegenüber erhoben werden.
 
   RB Promotion GbR haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
 
 
§ 9 Miete
 
 
   Soweit die RB Promotion GbR Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der RB Promotion GbR ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
 
   RB Promotion GbR kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
 
 
§ 10 Vermittlungsleistung
 
 
   Die RB Promotion GbR haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
 
   Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die RB Promotion GbR von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
 
   Soweit die RB Promotion GbR als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der RB Promotion GbR hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die RB Promotion GbR so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der RB Promotion GbR vermittelt worden. Die RB Promotion GbR hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die RB Promotion GbR gezahlt hätte.
 
   Ist die RB Promotion GbR im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
 
 
§ 10 Gewährleistung
 
 
   Der RB Promotion GbR steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die RB Promotion GbR ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
 
   Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der RB Promotion GbR nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der RB Promotion GbR erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
 
   Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
 
   Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
 
   Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch RB Promotion GbR begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der RB Promotion GbR unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die RB Promotion GbR nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
 
   Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die RB Promotion GbR von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
 
 
§ 12 Konkurrenzschutz
 
 
Die von der RB Promotion GbR eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
 
§ 13 Referenzrecht
 
 
Die RB Promotion GbR ist berechtigt, die Tätigkeit für den Auftraggeber während und nach Vertragsabwicklung zu Referenzzwecken Dritten gegenüber offen zu legen und die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Insbesondere wird einer namentlichen Nennung des Auftraggebers/Kunden auf der Homepage der RB Promotion GbR unter der Rubrik „Referenzen“ zugestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Diese Rechte stehen der RB Promotion GbR ohne Entgeltanspruch des Auftraggebers zu.
 
§ 14 Schlussbestimmung
 
 
   Alle personenbezogenen Daten, die der RB Promotion GbR zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
 
   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
 
   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
 
§ 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort
 
 
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Kandel. Der Auftraggeber kann die RB Promotion GbR unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Kandel verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografie

       
RB Promotion GBR  Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
       
Fotografische  Arbeiten,   Bildproduktionen, Digitalbearbeitung und die  Erteilung von Bildlizenzen   erfolgt ausschließlich aufgrund  nachstehender Geschäftsbedingungen.   Diese Bedingungen gelten  ebenfalls für künftige Produktions- und   Lizenzverträge, sofern  nicht ausdrücklich abweichende Regelungen   vereinbart wurden.  Änderungen bedürfen der Schriftform.   Geschäftsbedingungen des  Auftraggebers, die von den nachstehenden   Geschäftsbedingungen  von RB Promotion abweichen haben keine Gültigkeit   und werden  nicht anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden   Geschäftsbedingungen werden diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt,   wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
       
2. Nutzungsrechte
       
Der  Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Bezahlung die  uneingeschränkten weltweiten   Nutzungsrechte des ausgehändigten  Bildmaterials. Die Übertragung und   Einräumung der vom  Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte,   auch an  andere Redaktionen und Verlage, bedarf der schriftlichen   Zustimmung des Fotografen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall   eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die  Bilder   im Rahmen seiner Eigenwerbung bei Nennung des  Kundennamens als Referenz   zu verwenden. Dies gilt auch für die  Internetwerbung, insbesondere unter  http://www.fotografen-welt.de. Alle Entwürfe und Endprodukte des   Fotografen Dirk Baumbach gelten als persönliche geistige Schöpfung und    unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
       
3. Aufträge
       
Der  Auftraggeber darf   dem Fotografen für die Aufnahmen nur solche  Objekte und Vorlagen   überlassen, zu deren Verwendung er  berechtigt ist und die in jeder Form   frei von Rechten Dritter  sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer   solchen Verletzung  des Urheberrechts resultieren, stell der Auftraggeber den  Fotografen frei. RB Promotion wählt die Fotos aus, die er dem   Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.   Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach   Ablieferung der Bilder bei RB Promotion eingegangen sein. Nach  Ablauf   dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und  vertragsgemäß   abgenommen.
       
4. Honorar und Nebenkosten
       
Das  vereinbarte   Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder  fällig. Wird eine   Produktion in Teilen abgeliefert, ist  RB  Promotion berechtigt ein   Teilhonorar jeweils bei Ablieferung  eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über  einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf   Abschlagszahlungen  entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. RB  Promotion ist berechtigt 20% der Gesamtvergütung bei   Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Evtl. anfallende    Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind,  werden im   Namen und für die Rechnung des Auftraggebers  bestellt. Ist ein   Zeithonorar vereinbart, so erhält der RB  Promotion bei einer   Verlängerung der Aufnahmearbeiten den  vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbartem  Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der   Aufnahmearbeiten  wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der  Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand   entsprechend zu vergüten. Alle Preise von RB Promotion sind   Bruttopreise, sie enthalten den Anteil des derzeit gültigen   Mehrwertsteuersatzes von 19%.
       
5. Fälligkeit
       
Das  Honorar ist zahlbar innerhalb von 10  Tagen ab Rechnungsdatum. Bei   einem Zahlungsverzug ist RB  Promotion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe   von 2% p.a. dem  jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zzgl.   Mehrwerststeuer einzufordern.
       
6. Kündigung und Rücktritt
       
Der  Auftraggeber ist   berechtigt, das Vertragsverhältnis mit RB  Promotion jederzeit zu   kündigen. Für den Fall der Kündigung hat  der Auftraggeber alle bis zu   diesem Zeitunkt entstanden  direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch  die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten   Vorleistungen und Rechnungen Dritter (Modelagenturen, Locationmiete,   Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen etc.)  ;die im einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung  stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei  wetterbedingten Ausfallen so   genannter Wetterbuchungen ist vom  Auftraggeber 1/2 des vereinbarten   Honorars zu übernehmen. Bei  Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der   Auftraggeber die  Kosten für den Verdienstausfalle und hat noch folgender  Staffelung zu zahlen:
       
-Rücktritt bis 50 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
-Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 35%
-Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
-Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 90%
       
Der  Grund zur   außerordentlichen Kündigung für beide  Vertragsparteien bleibt hiervon   unberührt. Dieses Recht steht  RB Promotion insbesondere dann zu, wenn   das vereinbarte Honorar  zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht   gezahlt wird und  trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der   vertraglichen  Abrede nicht beglichen wurden.
       
Wird  die   Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer  Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so  können die   Vertragsparteien den Vertrag kündigen. RB Promotion  ist in diesem Fall   berechtigt, für die bereits erbrachten oder  für die zur Beendigung des   Auftrages noch zu erbringenden  Leistungen eine Übernahme dieser Kosten   durch den Auftraggeber z  verlangen.
       
6. Schutzrecht und Rechte Dritter
       
Sofern  nicht RB   Promotion ausdrücklich zusichert, dass abgebildete  Personen oder die   Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der  bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer  Bildveröffentlichung erteilt haben,   obliegt die Einholung der  im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die  Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie z.B.   Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber. RB    Promotion übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner  Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantortlich, dass durch  die Art der   Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte  oder die sonstigen   Rechter Dritter verletzt werden. Die  Digitalisierung der Bilder und die   Weitergabe auf dem Wege der  Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen  Erfassung muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten   elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet, dass die Metadaten und   Informationsdaten der Fotodatei von RB Promotion nicht gelöscht  oder   verändert werden dürfen, damit der Fotograf jederzeit als  Urheber der   Bilder identifiziert werden kann.
       
7. Haftung und Schadensersatz
       
RB  Promotion haftet nur   für Schäden, die er selbst oder seine  Gehilfen vorsätzlich oder grob   fahrlässig herbeiführen. Dies  gilt auch für Schäden, die aus einer   positiven  Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung   resultieren.  Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und   Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Bei   unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des  Bildmaterials   von RB Promotion, ist der Fotograf berechtigt,  eine Vertragsstrafe in   Höhe von 100,- Euro pro Bild und  Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei   einer Veröffentlichung  die Benennung des Fotografen, so hat der   Auftraggeber eine  Vertragsstrafe in Höhe von 1000,- Euro pro Bild und   Einzelfall  zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender   Schadensansprüche  bleibt hiervon unberührt. 9. Rechtswirksamkeit und   Gerichtsstand
       
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser  Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen  Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der   Bundesrepublik  Deutschland, Gerichtsstand ist Kandel.


Rechtlicher Hinweis

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